Bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen entscheiden sich in Deutschland sehr viele Menschen dafür, das Auto nicht zu kaufen, sondern zu leasen. Auto Leasing ist hierzulande sehr populär, weil es den Fahrern sehr viel Flexibilität bietet. Deshalb fragen sich viele Oldtimer-Fans, ob da Leasing auch für sie möglich ist und ob es sich dabei um eine gute Idee handelt.
Oldtimer Leasing – Ja, aber!
Wer sich im Internet auf die Suche macht, Leasing Angebote für Oldtimer zu finden, wird enttäuscht werden. Eine Suchmaschine wie beispielsweise GoLeasy, wo auf einen Blick die besten Neuwagen-Angebote auf einen Blick ersichtlich sind, gibt es nämlich nicht.
Oldtimer Leasing ist immer eine besonders individuelle Angelegenheit. Am Anfang steht hier die Wahl des gewünschten Fahrzeugs unabhängig von der Wahl der Finanzierung. Das kann entweder privat im Internet, bei einem renommierten Händler oder bei befreundeten Oldtimer-Liebhabern erfolgen.
Nachdem der Verkaufspreis mit dem Verkäufer ausgehandelt wurde, kommt das Leasing ins Spiel. Es gibt Spezialanbieter, die den gewünschten Oldtimer kaufen und ihn an den Interessenten verleasen. Der Fahrer zahlt dann nicht den Kaufpreis, sondern lediglich die monatlichen Raten für eine im Vorfeld definierte Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten.
Was passiert nach der Laufzeit des Leasing Vertrages?
Wer sich dazu entscheidet, einen Oldtimer zu leasen, wird sich bereits zu Beginn die Frage stellen, was passiert, wenn der Vertrag ausgelaufen ist.
Im Normalfall wird bei den Leasing-Verträgen für Oldtimer eine feste Summe als Restwert vereinbart. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den der Leasingnehmer zahlen müsste, um das Fahrzeug nach Ablauf des Leasing-Vertrages zu kaufen.
Bei der Festlegung des Restwertes gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben. Es ist einfach nur ein kalkulatorischer Begriff und die jeweilige Summe wird zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer individuell ausverhandelt.
Oldtimer Leasing bietet Vorteile für Unternehmer
Auch für Unternehmer hat es große Vorteile, einen Oldtimer zu leasen anstatt zu kaufen. Denn das geleaste Fahrzeug befindet sich nicht im Anlagevermögen. Damit muss er auch nicht abgeschrieben und bei einer Entnahme aus dem Unternehmen bewertet werden.
Darüber hinaus können die Leasingraten und Sonderzahlungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei Anwendung der 1%-Pauschalmethode wird die private Nutzung auf Basis des historischen Listenpreises versteuert.